Schon seit mehreren Jahren erhalten junge Menschen mit einer körperlichen Behinderung die Möglichkeit, am
Goethe-Gymnasium die Schule zu besuchen und die gewünschten Abschlüsse zu erreichen. Dabei versucht die Schule bürokratische Hürden aus dem Weg zu räumen und zugleich die Lerngruppen entsprechend für die Integration solcher Kinder und Jugendlicher zu sensibilisieren. Jüngstes Beispiel ist hier das als ‚Teilzeitabitur’ in der Presse benannte erfolgreiche Anschneiden einer Abiturientin im Jahr 2009 mit einem sehr extremen persönlichen Handicap.
Gegenwärtig besuchen 4 junge Menschen, die in der Grundschule als sog. ‚Integrationskinder’ eingruppiert waren, in verschiedenen Jahrgängen und Klassen das Goethe-Gymnasium. Drei weitere Kinder sind nach der Neufassung (2010) des Hamburgischen Schulgesetzes (§12 HSG) hinzugekommen und besuchen folglich offiziell anerkannt als Inklusionsschüler unsere Schule. Um ihre Beschulung zu ermöglichen, werden zusätzlich sogenannte Lernbegleiter beschäftigt, deren Kosten sich das Amt für soziale Dienste und die Schule teilen.
Leitend bei der Aufnahme und Beschulung all dieser Kinder ist, dass für diese das gleiche Ziel des Schulabschlusses am Gymnasium angestrebt wird wie für die nicht behinderten Kinder. Nur dann können diese auch vom Regelunterricht maßgeblich profitieren, wobei zusätzliche Unterstützungen und Differenzierungsmaßnahmen sehr hilfreich sein können.
Eine behindertengerechte Beschulung der SchülerInnen ist weitgehend barrierefrei möglich, so sind im Fachtrakt die naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume mittels eines Fahrstuhls erreichbar und alle Gebäude mit Klassenräumen sind im Erdgeschoss mittels Rampen etc. behindertengerecht zugänglich. Selbiges gilt auch für die Pausenhalle und die Mensa. Dort verfügt die Schule auch über eine behindertengerechte Toilette.






