Schulvertrag und Hausordnung

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Haus­ord­nung

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Schul­ver­trag

Prä­ambel

Wir – Schü­le­rinnen und Schüler, Leh­re­rinnen und Lehrer, Schul­lei­tung, An­ge­stellte der Schule sowie El­tern am Goethe-Gym­na­sium – be­trachten un­sere Schule als un­sere Ge­mein­schaft. Das Goethe-Gym­na­sium wollen wir in dieser Ge­mein­schaft als einen Ort ge­stalten, an dem sich alle Mit­glieder der Schul­ge­mein­schaft und ihre Gäste wohl fühlen. Hier wollen wir in an­ge­nehmer und freund­li­cher At­mo­sphäre lernen und ar­beiten und gehen scho­nend mit den Ein­rich­tungen der Schule um.

Des­halb halten wir fol­gende Grund­sätze ein:

  1. Um­gang mi­tein­ander

    1. Wir gehen rück­sichts­voll, hilfs­be­reit und freund­lich mi­tein­ander um und achten dabei die un­ter­schied­li­chen Auf­fas­sungen an­derer.
    2. Wir setzen uns dafür ein, dass unser Schul- und Ar­beit­salltag frei ist von kör­per­li­cher und psy­chi­scher Ge­walt, von Be­läs­ti­gung, Aus­gren­zung und Be­lei­di­gung in jeg­li­cher Form.
    3. Kon­flikte und Mei­nungs­ver­schie­den­heiten wollen wir sach­lich und fair lösen.
    4. Wir halten uns an die in der Klasse und in der Schule fest­ge­legten Re­geln
  2. Um­gang mit all­ge­meinem und fremden Ei­gentum

    1. Wir be­han­deln die Ge­bäude, Räume, Ein­rich­tungen, Ge­räte und Bü­cher der Schule gut und scho­nend und achten auf Wohn­lich­keit und Sau­ber­keit.
    2. Wir achten das Ei­gentum an­derer, indem es weder be­schä­digt, ver­steckt oder ent­wendet wird. Aus­ge­lie­hene Sa­chen geben wir ver­ab­re­dungs­gemäß zu­rück.
    3. Wir gehen sparsam mit den Res­sourcen wie Wasser und Energie um und ver­su­chen uns um­welt­ge­recht zu ver­halten.
  3. Un­ter­richt

    1. Wir hin­dern nie­manden zu lernen oder stören weder Schü­le­rInnen noch Lehr­kräfte in ihrer Tä­tig­keit.
    2. Wir kommen pünkt­lich zum Un­ter­richt und bringen das Lern­ma­te­rial nach Ab­sprache zwi­schen Leh­re­rInnen und Schü­le­rInnen voll­ständig mit.
    3. Wir ver­stehen Un­ter­richt als einen Pro­zess, der nur ge­lingen kann, wenn sich Lehrer und Schüler aktiv und en­ga­giert um ihn be­mühen. Hierzu ist ein re­gel­mä­ßiger Aus­tausch über die ge­mein­same Ar­beit wün­schens­wert. Kon­struk­tive Kritik kann dabei von allen Be­tei­ligten ge­äu­ßert werden.
  4. Folgen bei Ver­stößen gegen diesen Ver­trag

    1. Bei Ver­stößen gegen Ver­ein­ba­rungen dieses Ver­trages oder gegen die Haus­ord­nung, die in den Zu­stän­dig­keits­be­reich der Klas­sen­kon­fe­renzen fallen, ent­scheidet die Klas­sen­kon­fe­renz. Auf An­trag wird ein vier­köp­figes pa­ri­tä­ti­sches Gre­mium aus Schü­le­rInnen und  Leh­re­rInnen ein­ge­schaltet, das für ein Jahr ge­wählt wird.
    2. Be­trof­fene haben das Recht, an­ge­hört zu werden.

Am 26. 6. 2003 in der Schul­kon­fe­renz des Goethe-Gym­na­siums ein­stimmig be­schlossen.´

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